Besteuerung von Stiftungen
Besteuerung gemeinnütziger Vereine
Besteuerung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen
Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen ist dadurch geprägt, dass die vier Tätigkeitsbereiche einer gemeinnützigen Körperschaft eine größere Komplexität in die steuerliche Beratung bringen, als dies bei normalen Steuerpflichtigen der Fall ist.
Seit mehr als 30 Jahren beraten wir gemeinnützige Körperschaften, wie gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gGmbH’s und Verbände. Wir stehen beratend zur Seite von der Idee, der Umsetzung und strategischen Planung, über die Gründung und den Betrieb, auch mit komplexen steuerlichen Strukturen, auch mit einer feineren Aufteilung mit DATEV-Kostenrechnung bis hin zur Beendigung und Abwicklung einer gemeinnützigen Idee. Dabei haben wir die besonderen Pflichten stets im Blick.
Aufgrund der Vielzahl an möglichen gemeinnützigen Rechtsträgern ist der Weg „nicht immer in Stein gemeißelt“:

Gemeinnützige GmbH
Anstatt eines gemeinnützigen Vereins kann man z.B. auch eine gemeinnützige GmbH gründen.
Wer keine Lust auf Mitgliederversammlungen hat, für den ist die gemeinnützige GmbH genau die richtige Wahl, denn dort gibt es stattdessen Gesellschafterversammlungen im klein(er)en Kreis.

Gesellschafter einer gGmbH
Der Gesellschafter einer gGmbH stellt zwar das Stammkapital, hat aber kein Recht auf Rendite. Insoweit ist die gGmbH auch eine gute Alternative, um z.B. bestimmte Bereiche aus einer bestehenden Körperschaft auszugliedern oder neue zu beginnen. Dann ist die bestehende gemeinnützige Körperschaft der alleinige Anteilseigner. Aber auch dabei gilt es, steuerlich alles richtig zu machen.

Gründung einer Stiftung
Oder man verselbständigt den gemeinnützigen Zweck und gründet eine Stiftung. Auch hierbei helfen wir seit 25 Jahren tatkräftig mit: Eine rechtsfähige Stiftung kann auch neben bestehenden gemeinnützigen Organisationen ihre Berechtigung haben. Denn dort kann z.B. Geld gesammelt werden, das fortan die Tätigkeit unterstützt.
Aktuelles

Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 tritt in Kraft
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressemitteilung vom 29.10.2020 Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen

Die aktuellen Änderungen der Mehrwertsteuersätze
Die aktuellen Änderungen der Mehrwertsteuersätze sind bei gemeinnützigen Organisationen ebenso zu beachten, wie bei allen anderen Steuerpflichtigen: der 7%ige Satz, z.B. im Zweckbetrieb und der

Änderungen der Satzung werden steuerlich erst mit Eintragung im Vereinsregister berücksichtigt
Eine Änderung bei der Satzung o.ä. tritt erst mit der Eintragung in das Vereinsregister ein, so dass erst dann die Feststellung nach § 60a Abs.
Team

Heidemarie Pickard
- Geschäftsführerin der Pickard GmbH Steuerberatungsgesellschaft
- Mitglied der Vollversammlung der SIHK Hagen
- Schwerpunkte: Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Existenzgründungsberatung, Beratung im Gemeinnützigkeitsbereich

René Pickard
- Geschäftsführer der Pickard GmbH Steuerberatungsgesellschaft
- Rechtsanwalt & Steuerberater, Diplom-Betriebswirt (FH)
- Schwerpunkte: Gründung von Stiftungen, Vereinen, gGmbHs, Beratung zur Rechtsformwahl, Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Handelsrecht und Insolvenzrecht

Ralf Sobczak
- Steuerfachangestellter
- Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuern, Jahresabschluss, Kostenrechnung
- Spezialist im Bereich Besteuerung von Vereinen, gGmbH’s und Stiftungen

Astrid Stadtmüller
- Assistentin der Geschäftsleitung
- Verwaltung und Administration für Vereine
- Finanzbuchhaltung, Kontoführung für Vereine
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Telefon: 02351 / 97 91 0
E-Mail: info@vereinsbesteuerung.de oder
E-Mail: info@stiftungsbesteuerung.de
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